Coronavirus-Infektion an der Schule/ Kita – was bedeutet das?
Die Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Dies geschieht durch den Quarantänebescheid.
Wenn Personen von der Schule/ Kita nach Hause geschickt wurden, weil sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, dann sollten alle betroffenen Personen zu Hause bleiben und abwarten bis weitere Informationen durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Dies muss jeweils individuell ermittelt werden. Das Gesundheitsamt orientiert sich dabei an den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut), als der maßgeblichen Institution in Deutschland. Abstand von der positiv getesteten Person, Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes von der positiv getesteten Person und den jeweiligen Kontaktpersonen, Dauer des Kontaktes, Belüftung der Umgebung sind wesentliche Kriterien bei der Beurteilung.
In der Regel organisiert das Gesundheitsamt für die betroffenen Schüler*innen, für die betroffenen Lehrkräfte bzw. Kinder und Erzieher*innen ein Testangebot. Die Eltern erhalten Informationen zu dem Testangebot.
Der Test dient der Umgebungsuntersuchung. Weitere möglicherweise infizierte Personen sollen so schnell wie möglich ausfindig gemacht werden, um die Infektionsketten rasch zu unterbrechen.
Wenn das Testangebot des Gesundheitsamtes genutzt wurde, so erhalten die positiv getesteten Personen ihr Testergebnis telefonisch. Es sollte von Nachfragen beim Gesundheitsamt bezüglich des Testergebnisses abgesehen werden. In der Regel liegt das Ergebnis innerhalb von zwei Tagen vor. Je nach Arbeitsaufkommen beim Labor kann es aber auch mehrere Tage dauern, bis das Testergebnis vorliegt.
Der Wohnort einer Person entscheidet darüber, welches Gesundheitsamt für sie zuständig ist. Jedes Gesundheitsamt ermittelt und entscheidet über Quarantänen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Richtlinien des Robert Koch Institutes.